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25.11.2008 08:41 Alter: 3 Jahr(e)

unberechtigte Bildnutzung/ Urheberrecht: LG München bejaht Getty Images Forderung über 10.000 Euro für sechs Bilder

Ein EDV-Unternehmen hatte auf seiner Webseite urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet, die von einer externen Designerin eingefügt worden waren. Das Unternehmen war außergerichtlich bereit, 200 Euro pro Foto zu zahlen. Dies wurde von Getty Images nicht angenommen. Daraufhin erhob das EDV Unternehmen  negative Feststellungsanklage mit dem Antrag, festzustellen, dass die Forderung in der beantragten Höhe nicht bestehe. Getty Images erhob durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte Widerklage und bekam vom LG München (Urt. v. 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07) in vollem Umfang Recht zugesprochen.

Getty Images besitze die ausschließlichen NutzungsrechteNutzungsrechte
Das Recht, geschützte Inhalte oder Bezeichnungen zu nutzen
für die sechs Fotos. Demnach stehe Getty Images ein Schadensersatzanspruch in Höhe vom 5.230 Euro zu. Die Berechnungsmethode nach der LizenzanalogieLizenzanalogie
Berechnungsgrundlage für die Höhe von Schadensersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen
für 3 Jahre sei dabei rechtens. Der Umstand, dass die Bilder tatsächlich nur 27 Monate online waren, sei ohne Bedeutung. Ferner habe das Unternehmen fahrlässig gehandelt, da es seinen Sorgfaltsanforderungen nicht nachgekommen sei und sich nicht vergewissert habe, ob die Bilder geschützt waren. Zu den Schadensersatzforderungen kommt eine 100%ige Erhöhung im Hinblick auf die unterlassene Urheberbenennung hinzu, denn auch die Namen der Fotografen wurden nicht genannt, so dass den Fotografen entsprechende Werbewerte entgangen seien.

Die gesamten Schadensersatzforderungen belaufen sich auf 10.460 Euro.

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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