Der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Thumbnails (Vorschaubiler) im Rahmen von Internetrecherchen über Suchmaschinen keine Verletzung von etwaigen Urheberrechten darstellen würde, sofern der Urheber mit der Anzeige der Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden sei.
BildrechteBildrechte
Urheberrechte und Nutzungsrechte an Bildern, thumbnails
Hiervon könne man nach den Ausführungen des BGH dann ausgehen, wenn der Urheber den Inhalt seiner Internetseiten für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht ohne von den technischen Nutzungsmöglichkeiten der Ausblendung der Bildersuche Gebrauch zu machen.
Das Urteil finden Sie hier
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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