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29.04.2010 16:43 Alter: 2 Jahr(e)

Vorschaubilder – Google Bildersuche verletzt keine Urheberrechte - Google Thumbnails zulässig

Gericht: AG Frankfurt Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 29.04.2010 Aktenzeichen: I ZR 69/08

Der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Thumbnails (Vorschaubiler) im Rahmen von Internetrecherchen über Suchmaschinen keine Verletzung von etwaigen Urheberrechten darstellen würde, sofern der Urheber mit der Anzeige der Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden sei.

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Urheberrechte und Nutzungsrechte an Bildern
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Hiervon könne man nach den Ausführungen des BGH dann ausgehen, wenn der Urheber den Inhalt seiner Internetseiten für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht ohne von den technischen Nutzungsmöglichkeiten der Ausblendung der Bildersuche Gebrauch zu machen.

 

Das Urteil finden Sie hier

 

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

 

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com