Aktuell wird zudem im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt.
Neben dem Film "Der Baader Meinhof Komplex" wird nun auch die unerlaubte Verwertung des Films "Männersache" abgemahnt. In beiden Fällen werden jeweils Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens in Höhe von 450 € gefordert.
Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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