Die Verstöße richten sich vornehmlich gegen die intransparente Durchführung der Gewinnspiele mit irreführenden Äußerungen, fehlenden Informationen sowie vorgetäuschten Zeitdruck.
Gewinnabzocke/Gewinnspiele
Bei weiteren Verstößen würden die Landesmedienanstalten die Bußgelder auch erhöhen, so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich in der aktuellen Pressemitteilung. 9Live gab bekannt, gegen die Geldbuße Einspruch einzulegen.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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