Die Abmahnung im Urheberrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Urhebers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Urheberrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten urheberrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von urheberrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt/M. mahnt derzeit den Film "Ciacho" für den Rechteinhaber Baseprotect UG aus Kaiserslautern ab.
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte hat sich seit Mitte der 1990er Jahre nahezu verdoppelt. Rechtssuchende sehen sich daher einem Überangebot an Anwälten ausgesetzt und wissen oft nicht, wer der "Richtige" für die...
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Rasch Rechtsanwälte, bekannt durch das massenhafte Versenden gleich lautender Abmahnungen wegen der unterstellten Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung von Musikaufnahmen in...
Die im Abmahnsektor bekannte Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte firmiert ausweislich des Impressums der Homepage der Kanzlei (die Homepage besteht lediglich aus einer Startseite mit dem Namenszug Waldorf Frommer Rechtsanwälte und dem...
Oben genannte Kanzlei aus Köln mahnt derzeit für die Camino Filmverleih GmbH aus Stuttgart die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Films "Die Beschissenheit der Dinge" des Regisseurs Felix van Groeningen für...
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt derzeit Pornofilme für den Rechteinhaber Happy Times Productions, Inhaber Stefan Schubert aus Gera ab.
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft, Geschäftsführer, Dr. Bernd Fleischer, aus Hamburg mahnt nun auch im Auftrag der MIG Film GmbH unterstellte Urheberrechtsverstöße an dem Film "Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins" ab.
Derzeit sind Fake-Abmahnungen im Email-Format bekannter Abmahnkanzleien von unbekannten Absendern im Umlauf.
Seit Mitte Juni leitet Rechtsanwalt Markus Ihmor, LL.M. (IT-Recht) das IT-Dezernat der Medienkanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz.
Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG) aufgrund der unterstellten illegalen Verwertung des Computerprogramms "Lexware...
Im letzten Monat haben wir bereits berichtet, dass der Bundesregierung eine kleine Anfrage zum Thema des Abmahnungsmissbrauchs von der SPD-Fraktion vorgelegt wurde. Nunmehr liegt uns die entsprechende Antwort vor. Im Ergebnis...
Schneller als erwartet wurde uns die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zum bereits verkündeten Urteil des Falles" Sommer unseres Lebens" vorgelegt. Aus der schriftlichen Urteilsbegründung des BGH lassen...
Das Instrument der Abmahnung ist in der Praxis ein probates Mittel zur Rechtsdurchsetzung und Verteidigung.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte war im Abmahnbereich des Musiksektors bisher dafür bekannt, die unterstellte urheberrechtswidrige Verwertung kompletter Musikalben abzumahnen und nicht einzelne Titel, wie das seit geraumer Zeit...
Viele Abgemahnte sind nach dem Erhalt einer Abmahnung auf der Suche nach einer etablierten Medienkanzlei, da sie wahrscheinlich wie die meisten Betroffenen über die Bedeutung, den Inhalt und die Konsequenzen der erhaltenen...
Das Urheberrecht schützt sowohl die Persönlichkeitsrechte des Urhebers als auch dessen gewerblichen Interessen in erheblichem Maße.
Viele Rechtsanwälte werben mittlerweile mit Bezeichnungen wie „Profi“, „Spezialist“ oder „Experte" für Urheberrecht und / oder Medienrecht, um an Mandanten heranzukommen.
Wie bereits mehrfach angekündigt hat der BGH soeben das Urteil zur WLAN-Haftung gesprochen.
Am heutigen Tage spricht der BGH sein Urteil zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines WLAN-Anschlusses für rechtsverletzende Handlungen von Dritten haftet.
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896