Die Abmahnung im Urheberrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Urhebers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Urheberrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten urheberrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von urheberrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Urheber haben es oftmals schwer, wenn es um den Schutz der eigenen Bilder und Fotos im Internet geht. Im digitalen Zeitalter scheinen die technischen Vervielfältigungsmöglichkeiten grenzenlos.
Internetpräsenzen ersetzen im Zeitalter der digitalen Medien das Schild vor der Firmentür. Dies haben bereits viele Unternehmen erkannt und investieren gutes Geld in Webdesigner und Homepageersteller für die digitale...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.
Bilder und Fotografien sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken und bereichern in der Regel jeden Internetauftritt als auch den E-Commerce.
Oben genannte Kanzlei mahnt derzeit für den Rechteinhaber Matthew Tasa, Wächtersbacher Str. 84, 60386 Frankfurt/M. die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Oben genannte Protagonisten versuchen nach eigenen Angaben mittels entsprechender Abmahnungen weiterhin, den Markt der Produktfälschungen und Markenpiraterie einzudämmen.
Das Community Netzwerk "Facebook" hat vor dem Landgericht Köln seinen Konkurrenten "StudiVZ" auf Unterlassung verklagt.
Wie bereits berichtet, liegen uns derzeit Abmahnungen der Filmindustrie vor, die die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke verhindern bzw. eindämmen sollen.
Wie bereits vor einigen Wochen angedeutet, mehren sich die Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung, bei denen das streitige Bildmaterial durch den Kauf sogenannter Templates von Webhostern und Webdesignern erworben wurde.
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896