Die Abmahnung im Urheberrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Urhebers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Urheberrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten urheberrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von urheberrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Der oben beschriebene Ablauf einer Abmahnung erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich und betrifft Abgemahnte die ursprünglich von der Kanzlei Schutt, Waetke abgemahnt wurden wegen unterstellter illegaler Nutzung von...
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München insbesondere den illegalen Tausch von Hörbüchern bzw. Audiobüchern und Musikstücken über Peer to Peer Netzwerke ab.
Die Rechnungen, die landesweit von der Bildagentur Getty Images versendet werden versetzen die Adressaten immer wieder in Erstaunen und Verwunderung.
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)
In der digitalen Geschäftswelt kommt es immer wieder vor, dass Webdesigner zur Gestaltung der eigenen Homepage beauftragt werden. In vielen Fällen erhalten die Auftraggeber oftmals einige Jahre nach der Auftragserteilung Post von...
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
Die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Bildnutzungen bieten mehr und mehr Angriffspunkte, wenn man umgehend nach Erhalt einer Rechnung der Bildagenturen tätig wird.
Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.
In obiger Angelegenheit beantragt die Kanzlei Winterstein Ruhrmann aus Frankfurt derzeit massenhaft Mahnbescheide gegen abgemahnte Personen, die bisher nicht gewillt waren, der Zahlungsaufforderung der Kanzlei nachzukommen. Dies...
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