Die Abmahnung im Urheberrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Urhebers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Urheberrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten urheberrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von urheberrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
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Unter den Abmahnkanzleien, die den Urheberrechtsverstoß pornografischer Dateien abmahnen, gesellt sich derzeit die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg hinzu, die im Auftrag der Purzel Video GmbH sowie der Video-Aktuell...
Die Corbis GmbH aus Düsseldorf zählt ebenso wie Getty Images zu den größten Datenbanken Ihrer Zunft weltweit. Die Corbis GmbH ist insbesondere Inhaberin von Bildnutzungsrechten, deren Lizenzierung weltweit vertrieben wird.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2008 einer Verlängerung des § 52a Urheberrechtsgesetzes bis Ende 2012 zugestimmt. Es dürfen demnach weiterhin kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge...
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Ein EDV-Unternehmen hatte auf seiner Webseite urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet, die von einer externen Designerin eingefügt worden waren. Das Unternehmen war außergerichtlich bereit, 200 Euro pro Foto zu zahlen. Dies...
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Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
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Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe geht neue Wege, um an ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
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