Untersucht wurden insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. Dabei seien in sämtlichen überprüften Verträgen unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden worden.
So würden sich Anbieter etwa häufig das Recht vorbehalten, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können – obwohl derartig ausufernde Klauseln nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam sind. Unter den Abgemahnten befinden sich alle einschlägigen Mobilfunkanbieter:
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
| MEDIENRECHT mainz |
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