Der Vorwurf lautet sodann, dass die Händler ein falsches Impressum ausweisen würden. Die Admiral Deutscher Handelskontor GmbH ist der Auffassung, dass die persönlich haftende Gesellschafterin - die GmbH - im Impressum mit den vollständigen Namen der Geschäftsführer angegeben werden müssen.
Impressum, Rechtsmissbrauch, Wettbewerb
Der Erhalt einer solchen Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, wenngleich die Beweggründe der Abmahnung offensichtlich sein dürften.
Es erscheint mehr als fraglich, ob der Wettbewerb dadurch gefährdet werden könnte. Ein möglicher Rechtsmissbrauch der Abmahnung ist daher zu prüfen.
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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