Demnach ist jede Klausel unwirksam, die diese Bestimmung enthält.
AGB
Das Gericht entschied in der Sache über die Versandangaben, die ein gewerblicher Verkäufer verwendete. Daraus folgt, dass Versandangaben eindeutig formuliert sein müssen, will man eine Abmahnung vermeiden.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.04.2007 Az. 5 W 73/07
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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