Die Abmahnung - Das Original
 
 





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03.07.2007 10:28 Alter: 5 Jahr(e)

Abmahnung - Widerrufsbelehrung

Der Satz "Die FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss
beginnt frühestens mit Erhalt dieser BelehrungBelehrung
Pflicht des Anschlussinhabers alle Nutzer des Internetanschlusses zu belehren, keine Verstöße über das Internet zu begehen
" in der Widerrufsbelehrung ist abmahnfähig.

Begründet wird dies mit dem fehlenden Hinweis, dass die FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss
nicht vor Erhalt der Sache beginnt.

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Widerrufsbelehrung, AGB, eCommerce

Das Gericht ging sogar soweit, die Klausel als irreführend auszulegen, weil darin nicht erwähnt wird, dass die Widerrufsbelehrung auch in Textform erfolgen muss.

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2007 Az: 4 W 1/07.

Rubrik:Wettbewerbsrecht
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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