Begründet wird dies mit dem fehlenden Hinweis, dass die FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss nicht vor Erhalt der Sache beginnt.
Widerrufsbelehrung, AGB, eCommerce
Das Gericht ging sogar soweit, die Klausel als irreführend auszulegen, weil darin nicht erwähnt wird, dass die Widerrufsbelehrung auch in Textform erfolgen muss.
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2007 Az: 4 W 1/07.
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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