Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht dient in erster Linie dazu, reibungslosen Ablauf des freien Wettbewerbs zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten unlauter und damit wettbewerbsrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Wettbewerbsrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von wettbewerbsswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Wettbewerbsrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
In unserer täglichen Praxis lässt sich immer häufiger feststellen, dass sowohl Texte als auch Bilder zunehmend ohne Einwilligung der Urheber unbefugt verwendet werden.
Das Urheberrecht als auch das Medienrecht unterliegen ständigen Änderungen die in der anwaltlichen Praxis tagtäglich berücksichtigt werden müssen. Dies liegt weniger am Aktionismus des Gesetzgebers als vielmehr an der technischen...
Die Social Networking Portale Facebook und StudiVZ haben ihren Rechtsstreit, in dem es u.a. um die unlautere Nachahmung des Facebook Portals durch StudiVZ ging beigelegt.
Bereits mehrfach haben wir über die Plage der ungebetenen Werbemails berichtet, die täglich Deutschland überflutet.
Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass einige Vertreter der anwaltlichen Zunft gezielt nach Schwachstellen deutscher Gesetze Ausschau halten, um kostenpflichtige Abmahnungen auf den Weg zu bringen, die jeglicher Logik...
Die Kanzlei Krause & Partner aus Dresden mahnt im Auftrag der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH Autohäuser wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflichten des Telemediengesetzes ab.
Neues Widerrufsrecht tritt ab morgen in Kraft! Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern!Die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht werden im Zuge der Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter...
Seit kurzer Zeit mahnt die Admiral Deutscher Handelskontor GmbH Autohändler ab, die als GmbH & Co KG auftreten.
In der virtuellen Geschäftswelt hat sich der E-commerce zu einem Eckpfeiler der Wirtschaft entwickelt.
Der gute Ruf eines Unternehmens entscheidet nicht selten über den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg desselben.
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896