Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht dient in erster Linie dazu, reibungslosen Ablauf des freien Wettbewerbs zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten unlauter und damit wettbewerbsrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Wettbewerbsrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von wettbewerbsswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Wettbewerbsrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Laut Beschluss des OLG Celle vom 29.07.2008 obliege es nicht dem Abmahner für den fristgerechten Zugang der Unterlassungserklärung zu sorgen. Dafür sei allein der Schuldner zuständig. Mehr über: Unterlassungserklärung In...
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 19 Mobilfunkanbieter in Deutschland wegen unzulässiger Klauseln in Handyverträgen abgemahnt.
Nachdem sich Kriminelle als auch zwiespältige Anwälte jahrelang über das Internet eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen konnten zeichnet sich eine Trendwende ab.
Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" in der Widerrufsbelehrung ist abmahnfähig.
Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass die Formulierung „in der Regel“ im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unbestimmt ist.
Das OLG Hamburg hat jüngst entschieden, dass die Liefer- und Versandkosten für "Sofort kaufen" Angebote auf eBay-Shop-Seiten in einem engen, räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Produkt stehen und hervorgehoben werden...
Werbemails - Wer kennt sie nicht? Mehr als eine Milliarde Werbe-E-Mails landen durchschnittlich pro Monat in den Postfächern deutscher Internetnutzer. Etwa die Hälfte davon sind als sog. Spam - mails einzuordnen, weil sie keine...
Die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen gelten seit dem 1. Januar 2007 auch für geschäftliche E-Mails, da der Gesetzgeber aufgrund europäischer Vorgaben das GmbH Gesetz geändert hat.
Gefahr für Online-Shops! Ab 1.1.2007 gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ehrlich währt nicht immer am längsten! Eine neue Abmahnwelle rollt wieder durchs Land. Initiator ist der Verein "Ehrlich währt am längsten".
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