Abmahnung Filesharing

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Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht dient in erster Linie dazu, reibungslosen Ablauf des freien Wettbewerbs zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Mittels der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten unlauter und damit wettbewerbsrechtsverletzend gehandelt hat.

Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Wettbewerbsrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von wettbewerbsswidrigem Material aufgefordert werden.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Wettbewerbsrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.

 

 


Mittwoch, 18. Oktober 2006

Impressumspflicht – BGH urteilt über Platzierung des Web-Impressums

Druckwerke unterliegen der Impressumspflicht. Sinn des Impressums, das jedes Druckwerk enthalten muss, ist es, Klarheit über den oder die für seinen Inhalt Verantwortlichen zu haben.



Montag, 16. Oktober 2006

Offene Adresslisten - Haftung als mitterlbarer Störer

Der Versender von E- Mail -Werbung mit offen einsehbarer Adressatenliste haftet schon dann als mittelbarer Störer, wenn er mit Willen handelt und sein Handeln für den Erfolg, nämlich das Zumüllen des elektronischen Briefkastens,...



Montag, 25. September 2006

Widerrufsrecht bei eBay-Käufen – Erneute Abmahnwelle?

Beim Kauf von Waren über einen Internetshop oder die eBay-Plattform steht dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn er Verbraucher ist.


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