Sie haben einen Brief von der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Betreff Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss erhalten.Die Kanzlei Waldorf Frommer und deren Vorgehensweise sind uns in diesem Zusammenhang seit Jahren hinlänglich bekannt. Wir können Ihnen helfen, da wir bereits seit mehr als 5 Jahren erfolgreich über 8000 Abgemahnte gegen Filesharing-Abmahnungen vertreten und daher wissen, worum es in Ihrem Fall geht.
Übersenden Sie uns einfach per E-Mail oder Fax das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer. Im Anschluss übersenden wir Ihnen eine allgemeine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die anwaltliche Vertretung. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet wöchentlich eine große Anzahl an Schreiben / Briefen in denen der Empfänger einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt wird.
Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer
Waldorf Frommer ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus München, die sich gemäß ihrer Homepage zur Aufgabe gemacht hat, geistiges Eigentum nachhaltig zu schützen. Hauptsächlich ist die Kanzlei in den Rechtsgebieten Urheberrecht, Medienrecht, Kennzeichenrecht und Persönlichkeitsrecht.
Einer der Hauptbetätigungsfelder der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind die Verfolgung und Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bzw. Abmahnungen wegen Filesharing.
Waldorf und Waldorf Frommer ist das die gleiche Kanzlei
Die Kanzlei Waldorf Frommer hieß vormals Kanzlei Waldorf & Kollegen. Es handelt sich um die gleiche Kanzlei.
Ich habe ein Schreiben mit dem Betreff „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ erhalten, was ist das?
Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. eine Abmahnung wegen Filesharing. Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument des Urheberrechts und einer Klage vorgelagert.
Das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer geht mit seinem Inhalt über das hinaus, was in einer Abmahnung stehen muss, damit sie rechtlich wirksam ist. Früher bestand die Abmahnung aus einem Schreiben, welches über 10 Seiten lang war. In epischer Breite wurde insbesondere Rechtsprechung – selbstverständlich nur solche, die zugunsten ihrer Mandantschaft entschieden worden ist – zitiert. Inzwischen hat Waldorf Frommer das Schreiben auf 5 Seiten gekürzt.
Handelt es sich bei diesem Schreiben um Abzocke?
Im Zuge der Filesharing-Abmahnungen treten immer mehr Trittbrettfahrer auf, die sogenannte Fake-Abmahnungen versenden. Die Abmahnung von Waldorf ist eine „seriöse“ Abmahnung und keine Fake-Abmahnung. Ob die erhaltene Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte berechtigt ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Dass man eine solche Abmahnung als Abzocke empfindet, ist nachvollziehbar. In der Regel sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht vornherein unberechtigt.
Warum werden Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für verschiedene Rechteinhaber ausgesprochen?
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gehört seit einigen Jahren zum Alltag. Trotz der in Massen ausgesprochen Abmahnungen finden die Internettauschbörsen weiterhin regen Zulauf. Verschiedene Firmen haben sich darauf spezialisiert, User ausfindig zu machen, die über Tauschbörsen bzw. P2P Netzwerken urheberrechtlich geschützte Werke zum Download anbieten.
Filesharing an sich ist keine verbotene Handlung. Es wird erst dann rechtswidrig, wenn die Dateien, die zum Download angeboten bzw. heruntergeladen werden, urheberrechtlich geschützt sind und der User keine Lizenz zur Vervielfältigung bzw. zur Verbreitung erworben hat.
Abmahnung Waldorf Frommer
Inhalt der Abmahnung Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung
Zunächst erläutert das Schreiben den Grund, warum der Betreffende angeschrieben worden ist. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er widerrechtlich das Repertoire der jeweils explizit genannten Mandantschaft über eine sog. Filesharing-Tauschbörse verbreitet habe.
Der Abgemahnte wird darüber aufgeklärt, wie es zur Entdeckung des in der Abmahnung behaupteten Urheberrechtsverstoßes gekommen sei und erfährt, dass der jeweilige Rechteinhaber das Netz durch die Spezialfirma Ipoque GmbH überwachen lässt, welche IP-Adressen von Anschlüssen ermittelt, über die Dateien aus dem Repertoire der Rechteinhaber zum Download angeboten worden seien.
Dabei sei festgestellt worden, dass über den Anschluss des Abgemahnten ein jeweils genau bezeichnetes Werk über eine ebenfalls bezeichnete Tauschbörse widerrechtlich online zur Verfügung gestellt worden sei. Sein Name und seine Adresse seien daraufhin mithilfe eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens ermittelt worden.
Urheberrechtsverletzung
Der Anschlussinhaber, so das Schreiben von Waldorf Frommer weiter, hafte grundsätzlich für Rechtsverletzungen, entweder als Täter, wenn er die Datei selbst zum Download angeboten habe oder als Störer, wenn er Dritten den Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht und diese nicht ausreichend belehrt und überwacht bzw. den Anschluss vor Urheberrechtsverletzungen geschützt hat.
Forderungen von Waldorf Frommer – strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz
Im Zusammenhang mit der Unterlassungsverpflichtung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, die, angeblich zur Erleichterung für den Abgemahnten, bereits vorgefertigt dem Abmahnschreiben beiliegt. Ferner soll er im Rahmen eines Vergleichs ein Summe zur pauschalen Ablösung der behaupteten Schadensersatzforderungen bezahlen, die, so das Schreiben, deutlich unter den Summen liege, welche Gerichte den geschädigten in derartigen Fällen zusprächen. Schließlich wird der Angemahnte auch noch aufgefordert, die Kosten der Abmahnung zu erstatten.
Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ersatz des Lizenzschadens, welcher in der Regel von der Kanzlei Waldorf Frommer auf 450,00 EUR taxiert wird (Ausnahme: Hörbuch 300,00 EUR)
Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (506,00 EUR – 1,0 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR)
Der Schadensersatz und die Rechtsverfolgungskosten werden als ein Pauschalbetrag in der Regel in Höhe von 956,00 EUR geltend gemacht.
Ist die Kanzlei Waldorf Frommer ein Einzelfall?
In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von Kanzleien aufgetreten, die massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzw. Abmahnungen wegen Filesharing aussprechen.
Nach unseren Statistiken gehört die Kanzlei Waldorf Frommer zu den Kanzleien, die mit am häufigsten eine Abmahnung wegen Filesharing aussprechen.
Waldorf Frommer Abmahnung was tun?
Eine Abmahnung Waldorf Frommer sollten sie durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen und sich nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen. An die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind Sie 30 Jahre gebunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte sind die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nicht rechtsmißbräuchlich.
Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da Waldorf Frommer zu den Kanzleien gehört, die dafür bekannt sind, regelmäßig zu klagen.
Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten die streitgegenständliche Datei heruntergeladen bzw. zum Download angeboten wurde, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Daneben kann auch die Datenermittlung fehlerhaft gewesen sein oder die Abmahnung kann an formalen Fehlern scheitern.
Hilfe durch die auf Uhreberrecht spezialisierte Kanzlei GGR Rechtsanwälte
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheberrecht, LL.M. Medienrecht, LL.M. IT-Recht) kann Ihnen in dieser Angelegenheit sofortige Hilfe anbieten. Wir sind durch jahrelange Erfahrungen mit der Spezialmaterie Abmahnungen Filesharing / Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer bestens vertraut.
Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt:
mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
Erfahrung auf dem Gebiet seit 2006
individuelle Prüfung
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung
Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
1. Fehlerhafte Beweissicherung
IP-Adressen-Verwechslung
fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma
2. Streitgegenstand
bei der angeblich zur Verfügung gestellten Datei handelt es sich um eine Fake-Datei
es wurde nur ein minimaler Bruchteil der abgemahnten Datei zum Download angeboten
das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original
3. Täterhaft / Störerhaftung
Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers mit dessen Einwilligung, nach vorheriger nachweislicher Belehrung und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
unerlaubter Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers, obwohl dieser nachweislich die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorgetroffen hat. Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk.
Täterschaft kann beweissicher ausgeschlossen werden (Urlaub, Abwesenheit etc.)
Störerhaftung kann beweissicher ausgeschlossen werden, da sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen des Internetanschlusses durchgeführt worden sind
4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung
es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
§ 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten
Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Zurückweisung der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sowie Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz /Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung
Rechteinhaber - Wenn vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt hauptsächlich Rechteinhaber aus der Musik-, Film- und Hörbuchbranche. In der Vergangenheit wurden auch verschiedene Bild-Agenturen vertreten. Ob dies aktuell noch der Fall ist, können wir nicht sagen, da uns keine aktuellen Bildabmahnungen von Waldorf Frommer vorliegen. (Stand März 2012)
RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht