Die Abmahnung - Das Original
 
 




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26.06.2012 16:14 Alter: 330 Tag(e)

FAREDS ~ Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor ~ Abmahnung

Kategorie: Abmahngerücht, FAREDS, Musik

Abmahngerücht: FAREDS mahnt angeblich für Fort Knox Entertainment GmbH den Titel Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor ab.

Es wird berichtet, dass die Kanzlei FAREDS für den Rechteinhaber Fort Knox Entertainment GmbH den Titel Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor abmahnen soll. In der Vergangenheit hat die Kanzlei FAREDS bereits für den Rechteinhaber Fort Knox Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, so dass nicht auszuschließen ist, dass der Titel Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor tatsächlich von der Kanzlei FAREDS abgemahnt wird.

Der Abgemahnte wird in der Regel aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalisierten Schadensersatz zu leisten.

Titel:

Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor

Rechteinhaber:

Fort Knox Entertainment GmbH

Kanzlei:

FAREDS

 

Wenn Sie eine solche Abmahnung (Kanzlei FAREDS | Rechteinhaber Fort Knox Entertainment GmbH | Titel „Anders & Fahrenkrog - No More Tears On The Dancefloor“) erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info-junk@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.


Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion 
  • Erfahrungsberichte von Mandanten

 

  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung – kein Anwaltsdiscount – keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

 

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com


RA Röttger, LL.M.

(Medienrecht)

Rechtsanwalt Tobias R�ttger, LL.M.

 

 

 

 

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

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55126 Mainz

Tel.: 06131 -240950
FAX: 06131 2409522
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