Die Abmahnung - Das Original
 
 




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26.06.2012 16:09 Alter: 332 Tag(e)

NIMROD Rechtsanwälte ~ Stronghold 3 ~ Abmahnung

Kategorie: Abmahngerücht, NIMROD, Software

Abmahngerücht: NIMROD Rechtsanwälte mahnt angeblich für 7Sixty Games den Titel Stronghold 3 ab.

Es wird berichtet, dass die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte für den Rechteinhaber 7Sixty Games den Titel Stronghold 3 abmahnen soll. In der Vergangenheit hat die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte bereits für den Rechteinhaber 7Sixty Games Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, so dass nicht auszuschließen ist, dass der Titel Stronghold 3 tatsächlich von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte abgemahnt wird.

Der Abgemahnte wird in der Regel aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalisierten Schadensersatz zu leisten.

Titel:

Stronghold 3

Rechteinhaber:

7Sixty Games

Kanzlei:

NIMROD Rechtsanwälte

 

Wenn Sie eine solche Abmahnung (Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte | Rechteinhaber 7Sixty Games | Titel „Stronghold 3“) erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info-junk@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.


Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion 
  • Erfahrungsberichte von Mandanten

 

  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung – kein Anwaltsdiscount – keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

 

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com


RA Röttger, LL.M.

(Medienrecht)

Rechtsanwalt Tobias R�ttger, LL.M.

 

 

 

 

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Kanzlei GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz

Tel.: 06131 -240950
FAX: 06131 2409522
Mail: info-junk@ggr-law.com
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