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09.03.2010 14:02 Alter: 144 Tag(e)

WiN: Abmahnung 2012: Doomsday von Best Entertainment AG durch die Kanzlei Rechtsanwalt Lihl

Die Kanzlei Rechtsanwalt Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrag der Best Entertainment AG den Film 2012: Doomsday wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Lihl  macht im Namen der Best Entertainment AG folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 475 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filme

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: 2012: Doomsday

Rechteinhaber: Best Entertainment AG

Abmahnkanzlei: Rechtsanwalt Lihl

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:

Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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