Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Benny Benassi feat. Kelis, apl.de.ap & Jean-Baptiste - Spaceship - Various Artists / Sunshine Live Vol.36 |
| Rechteinhaber: | GSDR GmbH |
| Abmahnkanzlei: | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber
Beratungsanfragen:
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei GGR Rechtsanwälte
| Telefon: | 06131 - 240950 |
| Fax: | 06131 - 2409522 |
| E-Mail: | info(at)ggr-law.com |
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Mit mehreren tausend Mandaten im Jahr gehören wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Sektor.
Wir bitten Sie um Übersendung der an Sie gerichteten Abmahnung per E-Mail oder Fax, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten zu können. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Im Falle einer Beauftragung wird umgehend bei der Gegenseite eine Fristverlängerung beantragt und wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie müssen uns dann nur noch für Rückfragen zur Verfügung stehen – den Rest erledigen wir!
ALG I, ALG II (Hartz IV) Empfänger, Einkommensschwache und Mittellose
Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche Hilfe.
Im Rahmen der sogenannten Beratungshilfe besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss an uns für die anwaltliche Vertretung sodann lediglich einen Betrag von 10 € zahlen.
Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen , ausdrucken und ausfüllen.
Mit diesen Formularen gehen Sie zu der Beratungshilfestelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Im Anschluss übersenden Sie uns bitte den erteilten Beratungshilfeschein. Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können wir umgehend die Vertretung für Sie übernehmen.