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26.01.2010 10:57 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Daniel Merriweather - Love & War von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

Kategorie: Musik

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musik Album Daniel Merriweather - Love & War wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Musik, MP3

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Daniel Merriweather - Love & War

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten


Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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