Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht im Namen der Magmafilm GmbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Porno, ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Dark Dreams - Girls in Fesseln
RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Magmafilm GmbH
Abmahnkanzlei: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.