Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc - Atzen Music Vol. 2
RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.