Die Abmahnung - Das Original
 
 





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01.06.2010 11:02 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc - Atzen Music Vol. 2 von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Kategorie: Musik

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikwerk Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc - Atzen Music Vol. 2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Musik, MP3

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc - Atzen Music Vol. 2

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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