Die Abmahnung - Das Original
 
 





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26.07.2010 11:22 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Die Beschissenheit der Dinge von Camino Filmverleih GmbH durch Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln mahnt im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH den Film Die Beschissenheit der Dinge wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte macht im Namen der Camino Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1200 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filme

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Die Beschissenheit der Dinge

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Camino Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei: Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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