Die Abmahnung - Das Original
 
 





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30.08.2010 13:35 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139) von SONY Music Entertainment durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Hörbücher

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Hörbuch Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Hörbücher

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139)

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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