Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:
a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Hörbücher
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139)
RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: SONY Music Entertainment
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
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