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16.12.2010 11:57 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung F1 2010 F1 2010 on Koch Media GmbH durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

Kategorie: Software

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH das Computerspiel wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

 

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der Koch Media GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 800 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Computerspiele

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: F1 2010

Rechteinhaber: Koch Media GmbH

Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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