Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der media & more GmbH & Co.KG folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Pornos
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Filthy family Volume 3 |
| Rechteinhaber: | media & more GmbH & Co.KG |
| Abmahnkanzlei: | Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.