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18.07.2011 11:08 Alter: 310 Tag(e)

WiN: Abmahnung Gangland 78 von media & more GmbH & Co.KG durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Kategorie: Pornos, Negele

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG das Filmwerk Gangland 78 wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

 

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der media & more GmbH & Co.KG folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 855 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Pornos

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Gangland 78
Rechteinhaber: media & more GmbH & Co.KG
Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.

 

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