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04.03.2010 15:07 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Genshiken von Anime Virtual S.A. durch Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Anime Virtual S.A. den Film Genshiken wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Anime Virtual S.A. folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 826,80 €

a) 726,80 € Rechtsanwaltskosten
b) 100     € SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filme

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Genshiken

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Anime Virtual S.A.

Abmahnkanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte

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