Die Abmahnung - Das Original
 
 




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10.01.2011 11:13 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Edita Abdieski - I´ve come to life (German Top 100) von Christoph Buseck, Florian Jakob, Raph Schillebeeckx durch Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte

Kategorie: Musik

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag von Christoph Buseck, Florian Jakob, Raph Schillebeeckx das Musikstück Edita Abdieski - I´ve come to life (German Top 100) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte macht im Namen von Christoph Buseck, Florian Jakob, Raph Schillebeeckx folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Musik, MP3

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Edita Abdieski - I´ve come to life (German Top 100)

Rechteinhaber: Christoph Buseck, Florian Jakob, Raph Schillebeeckx

Abmahnkanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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