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23.02.2010 10:22 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Legion der Vampire von Epix Media AG durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der Epix Media AG den Film Legion der Vampire wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

 

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der Epix Media AG folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 703 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird nicht vorgenommen.

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filme

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Legion der Vampire

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Epix Media AG

Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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