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07.06.2010 10:31 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Lexware Quicksteuer Deluxe 2010 von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG) durch Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte

Kategorie: Software

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG) das Computerprogramm Lexware Quicksteuer Deluxe 2010 wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung ab.

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte macht im Namen von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 695 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Computerprogramm

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Lexware Quicksteuer Deluxe 2010

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG)

Abmahnkanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte

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