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02.09.2010 12:09 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Mama will ficken von Magmafilm GmbH durch Kanzlei U+C Rechtsanwälte

Kategorie: Pornos

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt im Auftrag der Magmafilm GmbH den Porno / ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.
Mama will ficken wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte macht im Namen der Magmafilm GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Porno, ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Mama will ficken

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Magmafilm GmbH

Abmahnkanzlei: U+C Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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