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14.07.2011 13:07 Alter: 314 Tag(e)

WiN: Abmahnung Perverse Verhöhr-methoden von DBM Videovertrieb GmbH durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Kategorie: Filme, Negele

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH das Werk Perverse Verhöhr-methoden wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

 

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der DBM Videovertrieb GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 805 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filmwerke

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Perverse Verhöhr-methoden
Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH
Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.

 

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