Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Reich mir nicht Deine Hand (Soundtrack)
RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)
Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe unternehmen können.