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26.11.2010 10:23 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Reine Fellsache - Jezt wird´s haarig! von Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft den Film Reine Fellsache - Jezt wird´s haarig! wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Video / Spielfilm

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Reine Fellsache - Jezt wird´s haarig!

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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