Rechtstanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Z-Faktor Medien folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Porno, Erotikfilm
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Sexy Ladies 21
Rechteinhaber: Z-Faktor Medien
Abmahnkanzlei: Rechtstanwaltskanzlei C-S-R
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber
GGR Rechtsanwälte