Die Abmahnung - Das Original
 
 




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21.12.2010 12:22 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Sexy Ladies 21 von Z-Faktor Medien durch die Rechtstanwaltskanzlei C-S-R

Kategorie: Pornos

Rechtstanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Z-Faktor Medien den Porno / Erotikfilm Sexy Ladies 21 wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Rechtstanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Z-Faktor Medien folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Porno, Erotikfilm

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Sexy Ladies 21

Rechteinhaber: Z-Faktor Medien

Abmahnkanzlei: Rechtstanwaltskanzlei C-S-R

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten


Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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