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05.01.2011 15:40 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Solomon Kane von Constantin Filmverleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH den Film Solomon Kane wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Constantin Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Video / Spielfilm

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Solomon Kane

Rechteinhaber: Constantin Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten


Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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