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29.06.2010 16:26 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Teenie Haare von Oftly Goldwin GmbH durch die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte

Kategorie: Pornos

Die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Oftly Goldwin GmbH den Porno / ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.
Teenie Haare wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Oftly Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Porno, ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Teenie Haare

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Oftly Goldwin GmbH

Abmahnkanzlei: Schutt & Waetke Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.


GGR Rechtsanwälte

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