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16.12.2010 10:50 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Abmahnung The Open Door von IPforceOne GmbH durch Winterstein Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnen im Auftrag der IPforceOne GmbH den Film "The Open Door" wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.

Die Winterstein Rechtsanwälte machen im Namen der IPforceOne GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Filme

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk:The Open Door

Rechteinhaber: IPforceOne GmbH

Abmahnkanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

 

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