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13.04.2010 11:10 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Two Worlds von TopWare Entertainment GmbH durch Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte

Kategorie: Software

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der TopWare Entertainment GmbH das Computerspiel Two Worlds wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der TopWare Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 360 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird nicht vorgenommen.

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Computerspiel

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Two Worlds

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: TopWare Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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