Die Abmahnung - Das Original
 
 





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05.03.2010 14:41 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Wir f*** nur mit Monsterschwänzen von Mick-Haig Productions e.K. durch Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte

Kategorie: Pornos

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Mick-Haig Productions e.K. den Porno/ErotikfilmErotikfilm
Erotikfilme sind moderne und ästhetische Filme, die grundsätzlich über eine anspruchsvolle Handlung verfügen. Sie zeigen gezielt nackte Haut und sexuelles Verhalten, ohne pornografisch zu sein.
Wir f*** nur mit Monsterschwänzen wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Mick-Haig Productions e.K. folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 600 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird nicht vorgenommen.

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Pornos

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Wir f*** nur mit Monsterschwänzen

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Mick-Haig Productions e.K.

Abmahnkanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

GGR Rechtsanwälte

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