Die Abmahnung - Das Original
 
 




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23.09.2011 10:43 Alter: 243 Tag(e)

WiN: Amy Winehouse - Back To Black wird abgemahnt von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

Kategorie: Rasch, Musik

Die Datei Amy Winehouse - Back To Black wird durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Amy Winehouse - Back To Black werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 EUR


Das abgemahnte Werk Amy Winehouse - Back To Black stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Amy Winehouse - Back To Black

Rechteinhaber:

Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei:

Rasch Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Rasch

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Rasch unternehmen können.

 

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