Die Abmahnung - Das Original
 
 




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09.08.2011 12:20 Alter: 288 Tag(e)

WiN: Anders / Fahrenkrog - Gigolo wird abgemahnt von Fort Knox Entertainment GmbH durch Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kategorie: Musik

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH die Datei Anders / Fahrenkrog - Gigolo wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Namen der Fort Knox Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:


Musik

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Anders / Fahrenkrog - Gigolo

Rechteinhaber:

Fort Knox Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei:

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 


Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unternehmen können.

 

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