Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Namen der Fort Knox Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Anders / Fahrenkrog - Gigolo |
| Rechteinhaber: | Fort Knox Entertainment GmbH |
| Abmahnkanzlei: | FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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