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05.08.2011 11:21 Alter: 292 Tag(e)

WiN: Arthur wird abgemahnt von Warner Bros. Entertainment GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Datei Arthur wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:


Film

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Arthur

Rechteinhaber:

Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

 


Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.

 

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