Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Avicii - Street Dancer |
| Rechteinhaber: | GSDR GmbH |
| Abmahnkanzlei: | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner unternehmen können.