Die Abmahnung - Das Original
 
 




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10.10.2011 10:54 Alter: 226 Tag(e)

WiN: Bad Meets Evil - Hell: The Sequel wird abgemahnt von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

Kategorie: Rasch, Musik

Die Datei Bad Meets Evil - Hell: The Sequel wird durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Bad Meets Evil - Hell: The Sequel werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 EUR


Das abgemahnte Werk Bad Meets Evil - Hell: The Sequel stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Bad Meets Evil - Hell: The Sequel

Rechteinhaber:

Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei:

Rasch Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Rasch

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Rasch unternehmen können.

 

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