Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Film
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Beastly |
| Rechteinhaber: | Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft |
| Abmahnkanzlei: | Waldorf Frommer Rechtsanwälte |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.