Die Abmahnung - Das Original
 
 




Home / News / WiN / What is New

27.07.2011 08:58 Alter: 301 Tag(e)

WiN: Beastly wird abgemahnt von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Filme

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Datei Beastly wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:


Film

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Beastly

Rechteinhaber:

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer



Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.

 

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de