Die Abmahnung - Das Original
 
 




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16.09.2011 09:28 Alter: 250 Tag(e)

WiN: Beastly wird abgemahnt von Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Filme, Waldorf Frommer

Die Datei Beastly wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Beastly werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR


Das abgemahnte Werk Beastly stammt aus folgendem Genre:

Film


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Beastly

Rechteinhaber:

Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.

 

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