Die Abmahnung - Das Original
 
 




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04.10.2011 17:25 Alter: 232 Tag(e)

WiN: David Guetta - Nothing But The Beat wird abgemahnt von EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Kategorie: Kornmeier, Musik

Die Datei David Guetta - Nothing But The Beat wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels David Guetta - Nothing But The Beat werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 600,00 EUR


Das abgemahnte Werk David Guetta - Nothing But The Beat stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

David Guetta - Nothing But The Beat

Rechteinhaber:

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Abmahnkanzlei:

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner unternehmen können.

 

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