In der Abmahnung bzgl. des Titels David Guetta - Nothing But The Beat werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk David Guetta - Nothing But The Beat stammt aus folgendem Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | David Guetta - Nothing But The Beat |
| Rechteinhaber: | EMI Music Germany GmbH & Co. KG |
| Abmahnkanzlei: | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte |
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Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner unternehmen können.